Steuerliche Absetzbarkeit

Der Verein der Freunde und Förderer der Viktoriaschule Aachen e.V. ist vom Finanzamt Aachen-Stadt durch Feststellungsbescheid für 2016 bis 2018 vom 20.05.2019 unter Steuernummer 201/5918/3575 wegen Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt worden.

 

 

Der Verein ist nach dem Steuerbescheid berechtigt, für Spenden und für Mitgliedsbeiträge (Zuwendungen) Spendenbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.

 

Als Nachweis für eine Zuwendung bis zur Höhe von 300 Euro genügt aber auch der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Ein Überweisungsvordruck allein gilt nicht als Buchungsbestätigung, hier verlangt die Finanzverwaltung die Vorlage des Kontoauszuges.

 

Zusätzlich kann das Finanzamt verlangen, dass ein Beleg vorgelegt wird, der Angaben über den steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und über die Steuerbegünstigung des Empfängers enthält. Laden Sie herzu einfach diese Seite herunter und legen Sie diese dem Finanzamt vor.

 

Wir bestätigen, dass Zuwendungen nur zur Förderung der Erziehung (§52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung) verwendet werden.

 

Ihre Zuwendung können Sie bis zur Höhe von 20 v.H. des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abziehen.

 

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, schreiben Sie bitte an unsere Schatzmeisterin

Frau Meihsner: info@foerderverein-viktoriaschule.de